Staatsbedienstete (wie Beamte, Richter, etc) fallen nicht unter die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), sondern erhalten in Erkrankungsfällen finanzielle Unterstützung über die sog. Beihilfe; ...
Abk.; Sozialgesetzbuch V (fünf); regelt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ...
Abk.; Umsatzsteuergesetz;
Abk.; Gesetzliche Krankenversicherung;
Abk.; Private Krankenversicherung;
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