Staatsbedienstete (wie Beamte, Richter, etc) fallen nicht unter die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), sondern erhalten in Erkrankungsfällen finanzielle Unterstützung über die sog. Beihilfe;
Das Vokabularium oder Glossar ist ein Lexikon der Naturheilkunde und erklärt die wichtigsten Fachbegriffe. Begriffe aus dem Vokabularium, die im Text der Webseiten vorkommen, sind farblich hervorgehoben. Fahren Sie mit dem Mauszeiger darüber, wird eine Kurzerklärung angezeigt. Das Vokabularium wird im Laufe der Zeit weiter wachsen und ist als reine Übersicht zu verstehen, aus der keine Therapieempfehlungen abzuleiten sind. Quellen: Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V. (BDN), Naturheilkundelexikon MZ-Verlag, Wikipedia und eigene Recherchen.
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